Über mich
- Geboren in Griechenland, Makedonien im Jahr 1960
- Umzug nach Neunkirchen am Brand, Bayern, Mittelfranken 1969
- In Nürnberg wohnend und tätig in der Geburtshilfe seit April 1982
- verheiratet seit Anfang 1987
- Geburt meiner Tochter Nina-Fanì Ende September 1987
- Sprachen deutsch/griechisch
- Ausbildung zur Hebamme 1980-1982 am Universitätsklinikum der Frauenklinik in Erlangen mit anschließender Abschlussprüfung.
- Die Anerkennung nach § 6, Abs. 1 des Hebammengesetzes zur Hebamme wurde erteilt am 01. April 1982 durch die Regierung von Mittelfranken.
- Kreissaal Klinikum Nürnberg Nord von April 1982 bis Ende 1989
- Kreissaal Klinikum Fürth halbtags seit 1989 bis Heute in Teilzeit
- Diverse Weiterbildungsmaßnahmen im Laufe der Berufsjahre
- Langjährig freiberuflich tätig in der Schwangerenvorsorge und Nachsorge
- Mitglied Bayerischer Hebammen Landesverband e.V. bzw. Dt. Hebammenverband e.V.
Schwangerschaft, Geburt und Eltern werden gehören zweifellos zu den ganz großen Ereignissen im Leben. Ereignisse die Fragen aufwerfen. Sie sind mit diesen Fragen und Sorgen nicht allein! Als erfahrene Hebamme stehe ich mit Rat und Tat an Ihrer Seite. In Nürnberg, Fürth und Umgebung bin ich freiberuflich in der Vorsorge sowie Nachsorge als Hebamme tätig und gebe Ihnen auf den folgenden Seiten unter der Rubrik "Betreuungsspektrum" einen kurzen Überblick über das, wie ich Sie rund um Ihre Schwangerschaft und dem Wochenbett unterstützen kann.
Gesetzlicher Anspruch
Jede Frau hat von Beginn der Schwangerschaft an einen Anspruch auf Hebammenhilfe in Form von Beratungsgesprächen, Untersuchungen, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden, Geburtshilfe und Hausbesuchen im Wochenbett. Diese Leistungen werden im Normalfall von den Krankenkassen übernommen welche in der Hebammengebührenverordnung HebGebV-GebO Bayern vom 01.05.2012 geregelt sind und werden bei gesetzlich Versicherten direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Privatpatientinnen erhalten eine Privatrechnung, welche Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Wenn die Schwangere Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz bezieht, so übernimmt das Sozialamt die Kosten. Berufstätige Schwangere müssen für sämtliche Vorsorgeuntersuchungen von der Arbeit freigestellt werden, ohne dass ihnen dadurch ein Verdienstausfall entsteht.
- Bitte melden Sie sich für Termine zur Vorsorge bzw. Nachsorge rechtzeitig vorab per Mail an!